Lebensmittelbetriebe und Detailhandel
Jede Firma muss dem Lebensmittelinspektorat die Betriebstätigkeiten im Lebensmittelbereich und die dafür verantwortliche Person melden.
Dies betrifft
- Produzenten von Lebensmitteln
- Firmen, die Lebensmittel importieren, damit handeln, sie lagern, transportieren oder exportieren
- Hersteller von Zwischenprodukten
- Verkaufsläden
Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, importiert oder exportiert, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entsprechend der «Guten Herstellungspraxis» untersuchen oder untersuchen lassen.
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
- dürfen die Gesundheit nicht gefährden
- müssen hygienisch einwandfrei produziert werden
- dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen
Den Konsumentinnen und Konsumenten müssen ausserdem die für den Erwerb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.