Gastgewerbe
Für die gastgewerbliche Tätigkeit und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern braucht es ein Patent, welches auf den verantwortlichen Betriebsleiter lautet und nicht übertragbar ist. Die Gemeinderatskanzlei ist für die Ausstellung eines Patentes zuständig.
Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:
- die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle;
- die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Das Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist an dieselben gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 30 20 | gemeindeverwaltung@mels.ch |