Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns anmelden. Als Erwachsene(r) können Sie den Zuzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter anzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:
- Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind
- Ausländische Staatsangehörige, die aus einem anderen Kanton zugezogen sind
- Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht
In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden. Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils). Als Hundebesitzer/-in melden Sie bitte auch Ihren Hund in unserer Gemeinde an.
Kontakt
Anmeldung
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Die Anmeldung (Zuzug innerhalb der Schweiz) können Sie auch online über eUmzug tätigen. Ausgenommen davon sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Pass oder ID
• Heimatschein
• Heimatausweis (für Wochenaufenthalt)
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Kopie Mietvertrag
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Pass (bei EU/EFTA genügt auch die Identitätskarte)
• Ausländerausweis
• Heimatausweis (für Wochenaufenthalt)
• Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
• Kopie Mietvertrag
• Zivilstandspapiere
Ausländerbewilligungen
Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St. Gallen. Das Einwohneramt nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen. Auf der Website vom Migrationsamt St. Gallen finden Sie alle Gesuchsformulare sowie Merkblätter.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner & Information | 058 228 30 01 | einwohneramt@mels.ch |