Sozialhilfe / Alimentenbevorschussung
Das Sozialamt leistet finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der KOS (St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe) -Richtlinien und Praxishilfe und interner Richtlinien.
Die Sozialhilfe gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge).
Das Sozialamt hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Kontakt
Asylwesen
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Mels werden die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften untergebracht.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) erstreckt sich auf die Einwohner der Gemeinde Mels sowie auf jene Personen, welche sich nur vorübergehend in der Gemeinde aufhalten.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 058 228 30 40 | roland.rei@mels.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ressortkommission Soziales und Gesundheit |