Referendumsvorlage Erlass Benützungsreglement Hallenbad Mels
Als formelle Grundlage für die Badeordnung erliess der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. November 2021 das Benützungsreglement Hallenbad Mels. Das Reglement regelt in den Grundzügen Rechte und Pflichten für die Nutzung des Hallenbads. Um einen geordneten Betriebsablauf zu gewährleisten, werden die Bestimmungen in einer noch zu erlassenden Badeordnung konkretisiert.
Das Benützungsreglement Hallenbad Mels untersteht vom 16. Dezember 2021 bis 14. Januar 2022 dem fakultativen Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz [sGS 151.2] sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung). Die Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei und unter www.mels.ch eingesehen werden. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 580 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen.
Zugehörige Objekte
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