Heirat / Eingetragene Partnerschaft
Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemeinden in der Region Sarganserland ist das regionale Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs zuständig. Dieses ist im Rathaus Wangs untergebracht.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in der Region Sarganserland Ihren zivilen Wohnsitz haben)
- Identitätsnachweis: Dieser ist durch ein amtliches heimatliches Ausweisdokument mit Foto (z.B. Reisepass, Identitätskarte) zu erbringen
Trauungen finden je nach Wahl in den Trauungszimmern der Gemeinden in der Region Sarganserland statt. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.
Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Sarganserland durchgeführt worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.
Auch bei eingetragenen Partnerschaften ist wahlweise das Zivilstandsamt des Wohnortes einer der beiden Personen zuständig für die Vorbereitung.
Für die Durchführung des Vorverfahrens müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Dieses berät Sie gerne über die benötigten Dokumente.
Kontakt
Rathaus, Dorfstrasse 34
7323 Wangs
Tel. 081 725 37 00
za@vilters-wangs.ch
Website
Namenserklärung
Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB).
Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Namenswechsel während der bestehenden Ehe
(die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde)
Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1. Januar 2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Sarganserland | 081 725 37 00 | za@vilters-wangs.ch |