Grundstückschätzung
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
- Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:
- Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35%) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.
Sie können beim Grundbuchamt auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist eine Neuschätzung beantragen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuch | 058 228 30 70 | grundbuch@mels.ch |