Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Veranstaltung

Ist eine Veranstaltung öffentlich zugänglich, sind nähere Abklärungen nötig.

Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.

Auch die Durchführung von Tombola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten.

Schliesslich beinhaltet auch die eidg. Schall- und Laserverordnung verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

Kontakt

News

DatumName

Zugehörige Objekte

Name Download
Name VornameFunktionTelefonKontakt