Schulrat
Dem Schulrat obliegt die unmittelbare Führung der Schule nach Massgabe des Gemeindegesetzes und der Gesetzgebung über das Schulwesen.
Der Schulrat erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Lehrpersonen und der Mitglieder der Schulleitungen;
- Erlass des Stellenplanes im Rahmen des Voranschlages, die Klassenorganisation sowie die Zuteilung der Lehrpersonen zu den einzelnen Schulhäusern und Klassen;
- Vorberatung der Schulordnung sowie anderer allgemein verbindlicher Reglemente über die Volksschule;
- Vorberatung von Voranschlag und Jahresrechnung über die Volksschule;
- Abklärung der Raumbedürfnisse der Schulen und die Vorberatung von Neu- oder Umbauten von Schulanlagen;
- Verfügung über die im Voranschlag der laufenden Rechnung enthaltenen, die Volksschule betreffenden Kredite.
Kontakt
SchulratPlatz 2
Postfach 102
8887 Mels
Personen
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