Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde und trifft sich alle zwei Wochen jeweils am Dienstagabend zu seinen Sitzungen.
Er erfüllt die Aufgaben, die ihm von Gesetzes wegen zugewiesen sind, sowie folgende unübertragbare Aufgaben:
- Antragstellung an die Bürgerschaft;
- Vollzug der Beschlüsse der Bürgerschaft;
- Organisation und Führung der Verwaltung;
- Bestellung von Kommissionen;
- Erfüllung weiterer grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
- Einreichung und Anerkennung von Klagen, Ergreifen von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen;
- Vertretung der Gemeinde nach aussen;
- Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
- Erlass eines Finanzplans;
- Sicherstellen eines internen Kontrollsystems;
- Erfüllung aller weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
Dokumente:
Kontakt
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