Vernetzung
Gestützt auf die Direktzahlungsverordnung (SR 910.13, Abk. DZV) und die Vollzugshilfe Vernetzung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gewährt der Bund Zusatzbeiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF), welche einem vom Kanton genehmigten Vernetzungsprojekt entsprechen. Die Richtlinie Vernetzung baut auf den Mindestkriterien des Bundes auf und definiert abschliessend die Anforderungen an Vernetzungsprojekte im Kanton St.Gallen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons St. Gallen.