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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
(ausser Do 13.30 bis 18.00 Uhr)

Inhalt

Sonntagsverkäufe / Verkauf Feuerwerkskörper

Kontakt

Gmür Heinz
Platz 2
Postfach 25
8887 Mels
Tel. 058 228 30 24
heinz.gmuer@mels.ch
Walser Kim
Platz 2
Postfach
8887 Mels
Tel. 058 228 30 23
kim.walser@mels.ch

Feuerwerk (Erwerb / Abbrennen)

Wer als Verbraucher pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4, T2, P2 beziehen will braucht einen Erwerbsschein. Der Erwerbsschein bzw. die Abbrandbewilligung wird von den zuständigen K…
Wer als Verbraucher pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4, T2, P2 beziehen will braucht einen Erwerbsschein. Der Erwerbsschein bzw. die Abbrandbewilligung wird von den zuständigen Kantonalen Behörden ausgestellt. Liegt für den Bezug in der Kategorie 4 und T2 bereits eine Abbrandbewilligung (siehe Vorlage) der zuständigen Behörde vor, ist kein zusätzlicher Erwerbsschein notwendig.

Gesuch einreichen an:
Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprenstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen

Die Regelung für den Bezug und den Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1-3 bleibt wie bisher (Anzeigen/Bewilligungen durch die Gemeindeverwaltung mit Orientierungskopie an die Fachstelle Sprengstoff/Waffen der Kantonspolizei).

Zugehörige Objekte

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