Einbürgerungstest
Die Bewerber für eine ordentliche Einbürgerung haben einen Test zu absolvieren. Dieser beruht auf Art. 14 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (BRG) – Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen und ist in Art. 2, Abs. 2 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) ausdrücklich vorgesehen.
Einbürgerungstest: Mittwoch, 11. September 2024, 18.00 Uhr im neuen Rathaus, Platz 2, Mels (Räume: Besprechung 2. und 3. OG)
Informationen
- Datum
- 26. März 2024
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Einbürgerung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungen | 058 228 30 85 | einbuergerungen@mels.ch |