Pilzschutz
In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:
Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag des Monats untersagt.
Nachtpflückverbot
Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.
Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2kg von Pilzen aller Art sammeln.
Schutzmassnahmen
Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.
Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.
Amtliche Pilzkontrolleurin
Elvira Zogg
Tel. 079 626 73 51
Kontrollstellen:
jeweils ab dem 11. des Monats bis Monatsende:
Feuerwehrdepot, Schiggstr. 32, 7323 Wangs
Dienstags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, Mittwochs von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Freitags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr und Sonntags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
&
Gebäude Adlerhorst (vis-à-vis von Rathaus Bad Ragaz), Am Platz 6, 7310 Bad Ragaz
jeweils Dienstags und Freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Publikationen
Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz). Dies gilt auch bei Bezahlung mittels Kreditkarten und entspricht den üblichen Standards von eBanking.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeinderatskanzlei | 058 228 30 20 | gemeindeverwaltung@mels.ch |
Name | Download |
---|