Wer als Verbraucher pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4, T2, P2 beziehen will braucht einen Erwerbsschein. Der Erwerbsschein bzw. die Abbrandbewilligung wird von den zuständigen Kantonalen Behörden ausgestellt. Liegt für den Bezug in der Kategorie 4 und T2 bereits eine Abbrandbewilligung (siehe Vorlage) der zuständigen Behörde vor, ist kein zusätzlicher Erwerbsschein notwendig.
Gesuch einreichen an:
Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprenstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen
Die Regelung für den Bezug und den Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1-3 bleibt wie bisher (Anzeigen/Bewilligungen durch die Gemeindeverwaltung mit Orientierungskopie an die Fachstelle Sprengstoff/Waffen der Kantonspolizei).