Alimentenbevorschussung
Das Sozialamt hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 058 228 30 40 | roland.rei@mels.ch |