Informationen für Hundehaltende
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Hundekontrolle
Taxe
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe. Keine Taxe wird erhoben für:
- Hunde, die weniger als drei Monate alt sind;
- Hunde, für welche die Taxe des laufenden Jahres bereits in einer anderen
Gemeinde des Kantons bezahlt worden ist; - Blindenführ- und Behindertenhunde
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für eingegangene Hunde angeschafft werden.
In Mels beträgt die jährliche Hundetaxe:
- CHF 100 pro Hund
- CHF 500 pauschal für bewilligte Tierheime & Zuchtbetriebe
Mikrochip
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet sein müssen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.
Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigen wir die Chip- oder Tatoo-Nummer.
AMICUS
Seit Anfang 2016 ist die nationale Hundedatenbank AMICUS in Betrieb und ersetzte für Hunde die Datenbank ANIS. Mit dieser Einführung sind die Gemeinden für die Bearbeitung der Personen- und Adressdaten zuständig.
Entgegen der bisherigen Praxis können sich Hundehalter nicht mehr selber in der Datenbank eintragen. Die Eintragung der Hunde kann nur durch einen Tierarzt erfolgen.
Personen, die neu einen Hund übernehmen (Ersthundehalter/-innen), müssen ihre Personendaten durch die Wohngemeinde in AMICUS erfassen lassen, bevor der Tierarzt / die Tierärztin den Hund in der Datenbank registrieren kann. Zudem müssen künftig der Datenbank alle Halterwechsel, die definitive Ausfuhr eines Hundes ins Ausland sowie der Tod des Tieres gemeldet werden.
Sie als Halter sind verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse zu melden:
- Sie müssen Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes innerhalb von zehn Tagen melden.
- Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.
- Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
AMICUS-Helpdesk: Tel. 0848 777 100 oder //info@amicus.ch" icms="http://info@amicus.ch">Mail
Zugehörige Objekte
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Einwohner & Information | 058 228 30 01 | einwohneramt@mels.ch |