Baugesuch und Formulare
Für die Erstellung, Änderung und Beseitigung vom Bauten und Anlagen sowie Reklameanlagen bedarf es einer Bewilligung der Gemeinde.
Die Bauverwaltung berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Kontakt
Abwasserentsorgung
Baubewilligungsverfahren
Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau & Infrastruktur | 058 228 30 50 | bau@mels.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Ressortkommission Bau und Verkehr |