Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlganges, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 (WAG; sGS 125.3) und finden an der Urne statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Gemeindewahlen 2024.
Gemeindebehörden
Die Bürgerschaft wählt an der Urne (vgl. Art. 8 Gemeindeordnung; GO) :
- die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsident
- die Schulratspräsidentin oder den Schulratspräsident
- die weiteren Mitglieder des Gemeinderates
- die weiteren Mitglieder des Schulrates*
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
*Die Bürgerversammlung vom Dienstag, 30. April 2024, entscheidet über die Organisation der Schule. Sollte eine neue Organisationsform beschlossen werden, wären keine Schulräte mehr zu wählen. Einzig der Schulratspräsident / die Schulratspräsidentin würde noch zur Wahl gestellt.
Termine
1. Wahlgang: Sonntag, 22. September 2024 | |
Dienstag, 23. April 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 8. Juli 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge |
Freitag, 30. August 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
2. Wahlgang: Sonntag, 24. November 2024 | |
Dienstag, 24. September 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Dienstag, 1. Oktober 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge Entscheid Zustandekommen stille Wahl |
Donnerstag, 31. Oktober 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr, im Rathaus Mels bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Montag, 30. September 2024 12.00 Uhr, dort sein. Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung dieser Frist nicht.
Bitte beachten Sie beim Erstellen der Wahlvorschläge die Vorschriften gemäss Merkblatt. Dieses finden Sie ab dem 23. April 2024 zusammen mit den Formularen hier aufgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können die Formulare im Rathaus Mels bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. A2.05; 058 228 30 20) auch auf Papier bezogen werden. Den Ortsparteien werden sie per Post zugestellt.
Informationen
- Datum
- 7. März 2024
Dokumente
Name | |||
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Merkblatt Gemeindewahlen (PDF, 149.07 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gemeindewahlen |
Erneuerungswahl GP Kandidatur und Unterschriftenliste (PDF, 151.54 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahl GP Kandidatur und Unterschriftenliste |
Erneuerungswahl GR Kandidatur und Unterschriftenliste (PDF, 149.59 kB) | Download | 2 | Erneuerungswahl GR Kandidatur und Unterschriftenliste |
Erneuerungswahl SRP Kandidatur und Unterschriftenliste (PDF, 152.79 kB) | Download | 3 | Erneuerungswahl SRP Kandidatur und Unterschriftenliste |
Erneuerungswahl GPK Kandidatur und Unterschriftenliste (PDF, 153.16 kB) | Download | 4 | Erneuerungswahl GPK Kandidatur und Unterschriftenliste |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 30 20 | gemeindeverwaltung@mels.ch |